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0173 - 56 44 013

Öffnungszeiten  

Am Mühlgraben 2
06333 Hettstedt
Telefon: 03476 - 8702 0
Fax: 03476 - 8702 40
info@stadtwerke-hettstedt.de

Geschäftsszeiten:

Mo 07:00 - 15:30 Uhr
Di 07:00 - 17:30 Uhr
Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 07:00 - 15:30 Uhr
Fr 07:00 - 13:00 Uhr

Öffnungsszeiten:

Di 09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 Uhr

Mansfelder Energie Regio II Gewerbe

Auf diese Preise wird ein Regionalbonus von 0,4 ct/kWh (netto) gewährt.

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Stufe 1: Mehr als 10.000 kWh/a und weniger als 63.158 kWh/a
netto brutto
Arbeitspreis 5,13 Cent/kWh 6,10 Cent/kWh*
Grundpreis 125,00€ 148,75€


Stufe 2: Mehr als 63.158 kWh/a und weniger als 240.196 kWh/a
netto brutto
Arbeitspreis 4,94 Cent/kWh 5,88 Cent/kWh*
Grundpreis 245,00€ 291,55€


MindestpreisMehr als 240.196 kWh/a 
netto brutto
Arbeitspreis 5,042 Cent/kWh 6,000 Cent/kWh*
Grundpreis entfällt entfällt


Produktdetails:
Liefergebiet Gasnetzgebiet der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Dienstleistung mbH
gültig ab 01.10.2010
Voraussetzung Erteilung einer Einzugsermächtigung
Vertragserstlaufzeit keine
Kündigung jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 6 Wochen
Gaslieferung Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck
Abrechnung Die Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685.

Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,n
Besonderheit Zwischen den Preisregelungen der Stufen 1 und 2 wird in dem für den Kunden jeweils günstigsten Preis abgerechnet.
Der Mindestpreis wird anstelle von Arbeits- und Grundpreis berechnet, wenn der Durchschnittspreis den Betrag von 6,000 Cent/kWh (brutto) unterschreitet. Der Mindestpreis wird bei einem jährlichen Erdgasverbrauch von mehr als 240.196 kWh wirksam.

* aufgeführte Bruttopreise (gerundet). Enthalten die seit 01.01.2007 gültige gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % und die Energiesteuer auf Erdgas in Höhe von 0,55 Cent/kWh (netto).

Die Konzessionsabgabe gemäß der Konzessionsabgabenverordnung vom 09.01.1992 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil I Nr. 1 vom 14. Januar 1992) ist Bestandteil des Arbeitspreises. Sie beträgt für Sonderverträge 0,03 Cent/kWh.




Laut § 107 des Energiesteuergesetzes gilt folgender Hinweis. "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

| Sonntag, 20. Mai 2012 || Designed by: LernVid.com |