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Am Mühlgraben 2
06333 Hettstedt
Telefon: 03476 - 8702 0
Fax: 03476 - 8702 40
info@stadtwerke-hettstedt.de

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Mo 07:00 - 15:30 Uhr
Di 07:00 - 17:30 Uhr
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Di 09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 Uhr

Grundversorgung Privat

Allgemeine Preise für die Grundversorgung gemäß § 36 EnWG
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Kleinverbrauchstarif bis 2.984 kWh/a
netto brutto
Arbeitspreis 7,83 Cent/kWh 9,32 Cent/kWh*
Grundpreis 23,00 € 27,37


Grundpreistarif bis 8.491 kWh/a
netto brutto
Arbeitspreis 5,92 Cent/kWh 7,04 Cent/kWh*
Grundpreis 80,00 € 95,20 €


Classic S1 über 8.491 kWh/a
netto brutto
Arbeitspreis 5,39 Cent/kWh 6,41 Cent/kWh*
Grundpreis 125,00 € 148,75 €


Produktdetails:
Liefergebiet Gasnetzgebiet der Stadtwerke Hettstedt GmbH
gültig ab 01.10.2010
Voraussetzung keine
Vertragserstlaufzeit keine
Kündigung jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 1 Monat
Gaslieferung Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck
Abrechnung Die Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgtgemäß DVGW Arbeitsblatt G 685.

Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,n
Besonderheit Es wird in dem für den Kunden jeweils günstigstem allgemeinen Preis abgerechnet.

* aufgeführte Bruttopreise (gerundet). Enthalten die seit 01.01.2007 gültige gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % und die Energiesteuer auf Erdgas in Höhe von 0,55 Cent/kWh (netto).

Die Konzessionsabgabe gemäß der Konzessionsabgabenverordnung vom 09.01.1992 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil I Nr. 1 vom 14. Januar 1992) ist Bestandteil des Arbeitspreises. Sie beträgt für Sonderverträge 0,03 Cent/kWh.




Laut § 107 des Energiesteuergesetzes gilt folgender Hinweis. "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."
| Sonntag, 20. Mai 2012 || Designed by: LernVid.com |