Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages

Innerhalb von 24 Stunden

Neue Regelungen für An-, Ab- und Ummeldung ab Juni 2025

Anbieterwechsel nur noch in Voraus möglich
An-, Ab- und Ummeldungen sind künftig ausschließlich im Voraus möglich.

Schnellere Abwicklung von Lieferantenwechseln
Sie erhalten zeitnahe Klarheit über den Status Ihres Wechselvorgangs.

Einfache Identifikation mit MaLo-ID
Die Nutzung der MaLo-ID wird verpflichtend – für einen reibungslosen und sicheren Prozess.

Ihr Strom wird kupferfarben günstig!

Jetzt ab 6. Juni blitzschnell zu unseren KupferStrom-Tarifen wechseln und unseren Kupfergutschein sichern!

Wir beraten Sie gern zu unseren Tarifen und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihren Bedarf.

Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 03476/8702 999 oder per Kontaktformular.

Zum Kontaktformular

Ab dem 6. Juni 2025 wird Ihr Wechsel zu uns als Ihrem neuen Stromanbieter besonders einfach und schnell! Dank neuer gesetzlicher Regelungen werden alle technischen Voraussetzungen für Ihren Lieferantenwechsel innerhalb von nur 24 Stunden erfüllt. Das bedeutet für Sie:

Sofortige Klarheit – kein langes Warten auf die Umsetzung
Reibungsloser Prozess – wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie
Schneller Genuss Ihres neuen Tarifs – ohne Verzögerungen profitieren

Warum zu den Stadtwerken Hettstedt wechseln?

  • Attraktive Stromtarife mit fairen Konditionen

  • Zuverlässige Versorgung aus Ihrer Region

  • Persönlicher Service und kompetente Beratung

Nutzen Sie die neuen Regelungen und wechseln Sie jetzt einfach und schnell zu uns!

Gerne unterstützen wir Sie beim Wechsel – sprechen Sie uns an!

Wichtig zu WISSEN!

Was ist bei An- Um- und Abmeldung zu beachten?

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.

Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:

  • Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.

  • Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?

Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird

Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden,

  • beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.
  • wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?

Ab 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID.

 

ie Sie wissen, wird Ihr Stromverbrauch über einen Stromzähler gemessen. Jeder Stromzähler hat seine eigene Zählernummer. Diese ändert sich nur im Falle eines Zählerwechsels.  

Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude, zum Beispiel einer Wohnung, zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als „Marktlokation“ bezeichnet.

 

Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und wird ab 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.  

Die MaLo-ID ist ähnlich wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann.

Ihr aktueller Stromliefervertrag

Die neuen Regelungen des Lieferantenwechsel haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen Ihres Vertrages.   

Wussten Sie?

Energie sparen war noch nie so einfach mit Stadtwerke Hettstedt GmbH.

Adresse

Stadtwerke Hettstedt GmbH
Am Mühlgraben 2
06333 Hettstedt
Deutschland

Kontakt

Termine außerhalb des Sprechtages nach Vereinbarung!

Termine außerhalb des Sprechtages nach Vereinbarung!