KupferGas fest regio ab 01.02.2024 bis 31.12.2025

KupferGas fest regio

KupferGas fest regio
  • Preisgarantie
  • fairer Festpreis
  • planbare Kosten
  • regional buchbar
  • 30 € KupferGutschein
Arbeitspreis:
ab 11,37 Cent/kWh
Grundpreis:
ab 12,04 €/Monat

Alle Preise inkl. 19 % Umsatzsteuer

Staffelpreise
  Netto Brutto
Arbeitspreis 9,55 Cent/kWh 11,37 Cent/kWh
Grundpreis jährlich 121,39 € 144,45 €

Die oben aufgeführten Bruttopreise (gerundet) enthalten die ab 01.10.2022 gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und die Energiesteuer auf Erdgas in Höhe von 0,55 Cent/kWh (netto). Die Konzessionsabgabe gemäß der Konzessionsabgabenverordnung vom 09.01.1992 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil I Nr. 1 vom 14. Januar 1992) ist Bestandteil des Arbeitspreises. Sie beträgt für Sonderverträge 0,03 Cent/kWh.

Gültig:

ab 01.02.2024 bis 31.12.2025

Liefergebiet:

Gasnetzgebiet der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH (MITNETZ Gas); Gasnetzgebiet der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH; Gasnetzgebiet der Stadtwerke Bernburg GmbH; Gasnetzgebiet der Stadtwerke Sangerhausen GmbH

Voraussetzung:

Erteilung des SEPA – Lastschriftmandats oder Zahlung per Überweisung

Preisgarantie:

bis 31.12.2025

Vertragslaufzeit:

Die Festpreisvereinbarung läuft bis zum 31.12.2025. Danach wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Der Lieferant wird dem Kunden den dann geltenden Preis spätestens 6 Wochen vor Ende der Festpreisvereinbarung mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende der Festpreisvereinbarung in Textform zu kündigen. Nach Ablauf der Festpreisvereinbarung kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

Kündigungsfrist:

Die Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.

Besonderheit:

Laut § 107 des Energiesteuergesetzes gilt folgender Hinweis. "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

  • Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten (79,8 KiB)
  • Auftrag zur Lieferung von Erdgas (388,3 KiB)

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Webseite. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Webseite und Ihre Erfahrung zu verbessern.

https://matomo.org/docs/privacy/

Cookie von Matomo für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.

Anbieter: https://matomo.org
Speicherdauer: 14 Tage
Anbieter: Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Speicherdauer: Speicherdauer des Cookies erfahren https://policies.google.com/privacy.
Impressum Datenschutz AGB