KupferGas fest
KupferGas fest
Alle Preise inkl. 19 % Umsatzsteuer
Netto | Brutto | |
Arbeitspreis | 9,20 Cent/kWh | 10,95 Cent/kWh |
Grundpreis jährlich | 204,30 € | 243,12 € |
Die oben aufgeführten Bruttopreise (gerundet) enthalten die ab 01.10.2022 gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und die Energiesteuer auf Erdgas in Höhe von 0,55 Cent/kWh (netto). Die Konzessionsabgabe gemäß der Konzessionsabgabenverordnung vom 09.01.1992 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil I Nr. 1 vom 14. Januar 1992) ist Bestandteil des Arbeitspreises. Sie beträgt für Sonderverträge 0,03 Cent/kWh.
ab 01.02.2024 bis 31.12.2025
Gasnetzgebiet der Stadtwerke Hettstedt GmbH
Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck
Erteilung des SEPA – Lastschriftmandats
bis 31.12.2025
Die Festpreisvereinbarung läuft bis zum 31.12.2025. Danach wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Der Lieferant wird dem Kunden den dann geltenden Preis spätestens 6 Wochen vor Ende der Festpreisvereinbarung mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende der Festpreisvereinbarung in Textform zu kündigen. Nach Ablauf der Festpreisvereinbarung kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.
Die Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685. Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,n.
Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Laut § 107 des Energiesteuergesetzes gilt folgender Hinweis. "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."