Unser Spartarif für Ihr Zuhause!
KupferStrom Spar regio 2027
Alle Preise inkl. 19 % Umsatzsteuer
| Preis | Netto | Brutto |
| Arbeitspreis | 26,35 ct/kWh | 31,36 ct/kWh |
| Grundpreis ohne Messstellenbetrieb |
13,40 €/Monat | 15,95 €/Monat |
| Entgelt für Messstellenbetrieb | ||
| für konventionelle Zähler | 0,65 €/Monat | 0,78 €/Monat |
| für moderne Messeinrichtungen | 1,75 €/Monat | 2,08 €/Monat |
| steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14 a EnWG | 3,50 €/Monat | 4,17 €/Monat |
| für iMS mit einem Jahresverbrauch von 0 bis einschließlich 6.000 |
2,10 €/Monat | 2,50 €/Monat |
| für iMS mit einem Jahresverbrauch über 6.000 bis einschließlich 10.000 |
2,80 €/Monat | 3,33 €/Monat |
| für iMS mit einem Jahresverbrauch über 10.000 bis einschließlich 20.000 |
3,50 €/Monat | 4,17 €/Monat |
| für iMS mit einem Jahresverbrauch über 20.000 bis einschließlich 50.000 |
7,70 €/Monat | 9,17 €/Monat |
| für iMS mit einem Jahresverbrauch über 50.000 bis einschließlich 100.000 |
9,80 €/Monat | 11,67 €/Monat |
| für iMS mit einem Jahresverbrauch über 100.000 |
12,15 €/Monat | 14,46 €/Monat |
In den oben aufgeführten Bruttopreisen (gerundet) ist die ab 01.01.2007 gültige gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % enthalten.
ab 01.06.2026
Die Erstvertragslaufzeit erfolgt bis zum 31. 12.2027 Bei Nicht-Kündigung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort.
Die Kündigung ist erstmals zum Ende der Erstvertragslaufzeit mit einer Frist von 1 Monat möglich. Anschließend ist der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündbar.
Die Abrechnung erfolgt bei monatlichen Abschlagszahlungen und einer Jahresrechnung zum 31. Dezember.
Erteilung des SEPA–Lastschriftmandats oder Zahlung per Überweisung.
Stromnetzgebiet der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH, der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH, Stadtwerke Bernburg GmbH und der Stadtwerke Sangerhausen GmbH.
- Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb - die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen - das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt - die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) - die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV - die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG - die AbLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die Konzessionsabgaben - die Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 ct/kWh - bei den angegebenen Bruttopreisen die gesetzliche Umsatzsteuer zur Zeit 19 %