KupferStrom milliWatt
KupferStrom milliWatt
Alle Preise inkl. 19 % Umsatzsteuer
Preis | Netto | Brutto | |
Arbeitspreis | 32,74 ct/kWh | 38,96 ct/kWh | |
Grundpreis | ohne Messstellenbetrieb |
7,92 €/Monat | 9,42 €/Monat |
Entgelt für den Messstellenbetrieb * ** | für konventionelle Zähler kWh | 0,80 €/Monat | 0,95 €/Monat |
für moderne Messeinrichtungen | 1,40 €/Monat | 1,67 €/Monat |
* Die angegebenen Kosten für den Messstellenbetrieb fallen nur an, wenn der Kunde den Messstellenbetrieb nicht direkt mit dem Messstellenbetreiber abrechnet. Die für Sie geltenden Kosten für den Messstellenbetrieb richten sich nach der in Ihrer Abnahmestelle installierten Messeinrichtung.
** Die angegebenen Preise gelten für den Messstellenbetreiber Stadtwerke Hettstedt GmbH. Sofern beim Kunden zusätzliche Geräte vorhanden sind, fallen die jeweiligen Entgelte zusätzlich zu den o.g. Kosten des Messstellenbetriebs an; die angegebenen Preise gelten für den Messstellenbetreiber Stadtwerke Hettstedt GmbH:
Stromwandler für Niederspannung: 30,00 €/Jahr (Netto); 35,70 €/a (Brutto)
Tarif- oder Lastschaltgeräte: 8,40 €/a (Netto); 10,00 €/a (Brutto)
Zus. Ausstattung mit Steuerungseinheiten (Modem, etc.): 25,21 €/a Netto); 30,00 €/a (Brutto)
In den oben aufgeführten Bruttopreisen (gerundet) ist die ab 01.01.2007 gültige gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % enthalten.
ab 01.01.2025
Die Erstvertragslaufzeit beträgt ein Monat. Bei Nicht-Kündigung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort.
Die Kündigung ist erstmals zum Ende der Erstvertragslaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Monats möglich. Anschließend ist der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündbar.
Die Abrechnung erfolgt bei monatlichen Abschlagszahlungen und einer Jahresrechnung zum 31. Dezember.
Erteilung des SEPA–Lastschriftmandats oder Zahlung per Überweisung.
- Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) von 0,277 ct/kWh - Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV-Umlage von 1,558 ct/kWh - die Offshore-Netzumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG von 0,816 ct/kWh - die AbLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV von 0,000 ct/kWh - die Konzessionsabgaben gemäß KAV - für Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern 1,32 ct/kWh - die Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 ct/kWh - die Kosten für die Energiebeschaffung, Vertrieb und Service, sowie das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt (aktuell gültiges Preisblatt) - bei den angegebenen Bruttopreisen die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % Der angegebene Grundpreis enthält: - Kosten für Service und Rechnungslegung, sowie das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt Grundpreis - bei den angegebenen Bruttopreisen die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %