Am 29.06.2020 wurde durch den Bundesrat das 2. Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung bestätigt.
Eine zentrale Maßnahme dieses Pakets ist die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % (voller Satz) und von 7 % auf 5 % (ermäßigter Satz).
Diese Steueränderungen wirken sich nur sehr gering auf die monatlich zu zahlenden Beträge aus. Aus diesem Grund sind keine Abschlagsänderungen vorgesehen.
Die Berücksichtigung der geänderten Mehrwertsteuer erfolgt mit der Jahresendabrechnung.
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